Kostenaufteilung:
Ärztlich verordnete Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen sowie von den Wohngemeinden übernommen. Der Anteil, den die Klient*innen selber tragen müssen, beträgt 7.65 Franken pro Termin.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Selbstzahlung mit individuell angepasstem Zeitraum und Kosten. Mehr Informationen dazu, gerne im persönlichen Gespräch.